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Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen. Trotz dieses Sprichwortes kommt es immer wieder zu Situationen oder Zwischenfällen, bei denen Personen durch gehaltene Hunde zu Schaden kommen. Das Gesetz hat für solche Fälle vorgesorgt und kennt unter § 1320 ABGB die Tierhalterhaftung, wonach der Halter des Hundes für alle Schäden haftet, die durch die Vernachlässigung der erforderlichen Verwahrung und Beaufsichtigung entstehen.
Wann genau diese Voraussetzungen vorliegen, hat im Einzelfall ein Gericht zu entscheiden, welches dabei sämtliche Umstände sorgfältig abwiegen muss. Bei der Bestimmung des Maßes der erforderlichen Beaufsichtigung und Verwahrung spielen insbesondere die Gefährlichkeit eines Tieres nach seiner Art und Individualität und die Möglichkeit der Schädigung durch das spezifische Tierverhalten eine Rolle. Demnach gilt die Regel, je gefährlicher ein Tier ist, desto sorgfältiger ist es zu verwahren.
Wegen ihres bisherigen Verhaltens als gutmütig angesehene Hunde dürfen zwar grundsätzlich in Haus und Hof frei und ohne Maulkorb herumlaufen. Zu beachten gilt es jedoch, dass auch von gutmündigen Hunden allein durch ihren Spieltrieb eine Gefahr für Menschen ausgehen kann. Umso mehr, wenn es sich um noch junge, aber schon kräftige, schwere und verspielte Hunde handelt. Sind in diesem Sinne Gefahrensituationen für Kinder (höhere Sorgfaltspflicht des Halters) oder Erwachsene gegeben, hat der Halter Vorkehrungen dagegen zu treffen und den Hund beispielsweise anzuleinen.
Außerhalb des Bereichs von Haus und Hof hängen die den Halter treffenden Pflichten von den Rahmenbedingungen ab. Auf stark frequentierten Straßen oder Plätzen ist für die Verwahrungspflicht naturgemäß ein höherer Maßstab anzusetzen, als im Wald. Lassen zwei Hundehalter ihre an sich gutmündigen Hunde im Einvernehmen frei laufen, kann keinem der Halter ein Vorwurf gemacht werden, wenn sich der andere bei einem Zusammenstoß mit den spielenden Hunden verletzt.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Beratung zu diesem Thema und steht Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.